So gelingt die Förderung

Elektromobil: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil? Was müssen Sie beachten? Und wie gelingt die Förderung als Hilfsmittel?

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Elektromobile werden als Hilfsmittel von den Krankenkassen bezuschusst. Wir zeigen Ihnen, wie die Förderung gelingt.

≡ Inhaltsverzeichnis

Finden Sie Fachhändler in Ihrer Nähe und vergleichen Sie die Preise

Für die Kostenübernahme sollten Sie sich speziell an Fachhändler in Ihrer Nähe wenden. Die genauen Schritte erläutern wir Ihnen ausführlich im nächsten Abschnitt.

Im ersten Schritt sollten Sie sich kostenlos und unverbindlich mehrere Angebote von Fachhändlern aus Ihrer Region einholen. Dadurch verschaffen Sie sich einen Überblick über die marktüblichen Preise und vermeiden später böse Überraschungen.

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Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Bei vorhandenem Pflegegrad haben Sie einen Anspruch auf zahlreiche Pflegehilfsmittel und die entsprechenden Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung z.B. für einen Badumbau und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Treppenlift oder einem Hausnotruf.

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Werden die Kosten für ein Elektromobil von der Krankenkasse übernommen?

Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel und somit verordnungsfähig. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil - ganz oder teilweise.

Ein Seniorenmobil ist ein von der Krankenkasse anerkanntes Hilfsmittel. Achten Sie dennoch auf die Voraussetzungen. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Dies gilt nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für notwendiges Zubehör, Batterien und die Unterhaltskosten.

Gut zu wissen: Betroffene haben im Wohnumfeld Anspruch auf eine Ladesteckdose im Treppenhaus, wenn das Behindertenfahrzeug nicht in der eigenen Wohnung abgestellt werden kann oder der Ausbau des Akkus zu aufwendig ist. Dies gilt auch für Mietobjekte. Die baulichen Maßnahmen müssen jedoch selbst vom Betroffenen getragen werden.

Diese Voraussetzungen für die Verordnung müssen erfüllt sein:

  • Das Elektromobile beugt einer Behinderung vor bzw. behebt, mildert und/ oder gleicht die Behinderung aus.
  • Die Gehfähigkeit ist so eingeschränkt, dass Grundbedürfnisse innerhalb oder außerhalb der Wohnung nicht mehr erledigt werden können; es umfasst die Erledigung aller Alltagsgeschäfte.
  • Ein handbetriebener Rollstuhl kann nicht bedient werden oder andere Hilfsmittel, z. B. Rollatoren o. ä. sind nicht ausreichend.
  • Die körperliche und geistige Voraussetzung für die Bedienung des Elektromobils ist vorhanden (Bsp. Probefahrtbericht des Sanitätshauses).
  • Die Restgehfähigkeit ist vorhanden.

Beachten Sie jedoch, dass jede Krankenkasse die Kostenübernahme anders handhabt: So sind einige Kassen kulanter als andere. Deswegen empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

Wussten Sie, dass Menschen mit Behinderungen ihre Gehhilfen und Elektromobile im Treppenhaus abstellen dürfen? Zu beachten ist hier lediglich, dass keine Rettungswege blockiert oder das Durchkommen deutlich erschwert wird.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für ein Elektromobil von der Krankenkasse?

Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung beläuft sich auf 10 %, mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Die Zuzahlung muss direkt an den Vertragspartner gezahlt werden, also an das Sanitätshaus oder den Fachhändler. Wer über eine Zuzahlungsbefreiung verfügt, muss den entsprechenden Nachweis direkt beim Vertragspartner/ Fachhändler einreichen.

Fallen neben der gesetzlichen Zuzahlung weitere Mehrkosten für ein Elektromobil an?

Das Sanitätshaus bzw. der Fachhändler muss Ihnen mindestens ein Modell anbieten, welches keine Mehrkosten erzeugt. Präferieren Sie ein bestimmtes Modell oder eine bestimmte Marke, informiert Sie Ihr Ansprechpartner über die entstehenden Kosten. Da die Sanitätshäuser bzw. Fachhändler selbst entscheiden, welches Modell mehrkostenfrei angeboten wird, lohnt sich ggf. die Nachfrage bei verschiedenen Händlern.

Nach der Anschaffung fallen darüber hinaus Betriebskosten für den Seniorenroller an, etwa Strom, Kosten für Wartung und Reparaturen. Auch diese Kosten werden von den Kassen übernommen.

So stellen Sie den Antrag bei der Krankenkasse

Damit die Kostenübernahme gelingt, sollten Sie sich an die folgenden Schritte bei der Antragstellung halten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Lassen Sie sich vom Arzt die Notwendigkeit für ein Elektromobil bescheinigen. Ferner ist es ggf. sinnvoll, sich die Notwendigkeit von weiteren Stellen bestätigen zu lassen, etwa Fachärzten, Therapeuten, o. ä.
  2. Mit der Bescheinigung gehen Sie in ein Fachgeschäft und lassen sich beraten. Fahren Sie das Elektromobil im Sanitätshaus zur Probe und lassen Sie sich die genaue Bezeichnung für Ihren Arzt mitgeben. Die Krankenkassen haben Verträge mit festen Sanitätshäusern. An diese sind Sie bei der Auswahl gebunden. Wichtig: Das gewünschte Elektromobil muss über eine Hilfsmittelnummer verfügen!
  3. Teilen Sie Ihrem Arzt die Hilfsmittelnummer mit. Dieser stellt Ihnen dann eine Verordnung mit Hilfsmittelnummer aus. Wichtig: Je besser die Notwendigkeit vom Arzt erläutert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung durch die Kranken- bzw. Pflegekassen. Bitten Sie den Arzt außerdem darum, die genaue Bezeichnung des von Ihnen gewünschten Elektromobils in die Verordnung zu übernehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug bekommen, welches Sie ausgewählt haben. Achtung: Hilfsmittel wie Elektro Scooter fallen nicht unter das Arzneimittelbudget. Somit ist der Arzt an keine Kostengrenze gebunden - vorausgesetzt, die Verordnung ist korrekt ausgefüllt.
  4. Die Verordnung legen Sie dann im Fachgeschäft vor, wo geprüft wird, ob das Elektromobil für Sie geeignet ist. Zusammen mit einem Kostenvoranschlag leitet das Fachgeschäft die Verordnung dann an Ihre Krankenkasse weiter.
  5. Die Krankenkasse bewilligt Ihren Antrag und übernimmt die Kosten für Ihr Elektromobil ganz oder anteilig. Hinweis: Darauf, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Elektromobil bekommen, haben Sie keinen Einfluss.
  6. Sollte die Krankenkasse das Elektromobil nicht im ersten Schritt genehmigen, wird in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) tätig. Dieser prüft noch einmal genauer, ob eine Notwendigkeit vorliegt und ob Sie in der Lage sind, das Elektromobil zu bedienen.

Sollte der Antrag von der Krankenkasse nicht bewilligt werden, können Sie Widerspruch einlegen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihnen der Arzt die Notwendigkeit des Elektromobils als Hilfsmittel attestiert.

Wichtig: Krankenkassen tragen die Kosten nur für Elektromobile bis 6 km/h. Wenn Sie ein Modell mit höherer Geschwindigkeit wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selber tragen.

Das Seniorenmobil, welches Sie erhalten, ist jedoch nur eine Leihgabe und verbleibt im Besitz des Sanitätshauses oder Fachhändlers. Läuft die Verordnung aus, meldet sich dieser bei Ihnen und regelt die weiteren Schritte mit der Krankenkasse. Sie müssen lediglich eine neue Verordnung einreichen.

Bei vom Arzt attestierter eingeschränkter Gehfähigkeit werden die Kosten für ein Senioren Elektromobil bis 6 km/h von der Krankenkasse übernommen. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Überdies sind die sogenannten Kassen-Modelle in der Regel keine Neufahrzeuge, sondern gebrauchte Elektromobile. Alternativ können Sie auch ein Elektromobil mieten. Weiterhin wird ein Elektrorollstuhl beziehungsweise ein Krankenfahrstuhl / Behindertenfahrzeug als Sonderform des Elektromobils sowie ein Hausnotruf ebenfalls gefördert.

Hinweis: Sollte Ihre Gehfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufen worden sein, kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger infrage - und nicht die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung.

Sollte Ihr Antrag für ein Elektromobil auch nach dem Widerspruch abgelehnt werden, müssen Sie dieses unter Umständen privat erwerben. Der Vorteil: Sie sind nicht an Vorgaben zu Geschwindigkeit oder Ausstattung gebunden. In einigen Fällen bezuschusst die Pflegekasse auch eigens erworbene Elektromobile - etwa wenn durch Übergewicht oder andere Erkrankungen die Anforderungen an den Elektro Scooter höher sind. Hier entscheiden die Kassen dann im konkreten Einzelfall - oft sogar zu ihren Gunsten. Schildern Sie der Krankenkasse Ihren persönlichen Fall direkt und evaluieren Sie gemeinsam die beste Lösung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Elektromobil und Krankenkasse

Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Ein Elektromobil ist ein verordnungsfähiges Hilfsmittel und die Kosten werden von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzungen für den Zuschuss der Krankenkasse: Das Elektromobil verfügt über eine Hilfsmittelnummer und andere Hilfsmittel sind nicht ausreichend.

Wer bekommt ein Elektromobil auf Rezept?

Die Gehfähigkeit ist so eingeschränkt, dass Grundbedürfnisse wie z. B. Alltagsgeschäfte nicht mehr erledigt werden können. Weiterhin muss ein handbetriebener Rollstuhl nicht bedient werden können oder andere Hilfsmittel sind nicht ausreichend. Die Restgehfähigkeit und die körperliche sowie geistige Voraussetzung für die Bedienung des Elektromobils muss gewährleistet sein. Eine Unterbringungsmöglichkeit (Garage) muss vorhanden sein.

Welche Fördermöglichkeiten für Elektromobile gibt es?

Als anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein Elektromobil grundsätzlich förderungsfähig. Ist die Gehfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder Berufskrankheit eingeschränkt, kann die Unfallversicherung als Kostenträger infrage kommen.

Kann ich mir das Elektromobil von der Krankenkasse selbst aussuchen?

Das Sanitätshaus als Vertragspartner und Leistungserbringer der Krankenkasse versorgt Sie mit einem neuen oder gebrauchten Standardmodell bis 6 km/h. Wenn Sie ein Elektromobil auswählen, welches über das Maß des Notwendigen hinausgeht, besteht die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Aufzahlung.