Diese Tipps sollten Sie beachten

Krankenfahrstuhl: So finden Sie den Richtigen

Wird für den Krankenfahrstuhl ein Führerschein benötigt? Welche Kosten entstehen für die Anschaffung? Und worauf muss beim Kauf eines Krankenfahrstuhls geachtet werden?

Wir geben Ihnen nützliche Informationen und wertvolle Tipps, wie Sie den passenden Krankenfahrstuhl finden und böse Überraschungen vermeiden.

Wieder mobil im Alltag: Mit unseren Tipps finden Sie den idealen Krankenfahrstuhl.

≡ Inhaltsverzeichnis

Krankenfahrstuhl Preise: Nutzen Sie Vergleichsportale

Im ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über konkrete Preise für Krankenfahrstühle verschaffen. Wir empfehlen Ihnen spezialisierte Vergleichsportale, bei denen Sie Ihre Anforderungen genau definieren können.

Über die Portale erhalten Sie kostenlos und vor allem unverbindlich mehrere Angebote, die Sie miteinander vergleichen können. Zudem erleichtert es Ihnen die Suche nach einem Fachhändler in Ihrer Nähe.

So erhalten Sie konkrete Elektromobil-Preise:

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Schauen Sie sich das Vergleichsportal in Ruhe an und wählen Sie Ihre Präferenzen aus. Nach Ausfüllen des Formulars werden Ihnen mehrere Anbieter kostenlos und unverbindlich konkrete Elektromobil-Preise sowie Tipps zu Zuschüssen und der Finanzierung nennen.

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Für Elektromobile funktioniert das Portal so einfach wie ein Preisvergleich: Sie geben Ihre Anforderungen an und erhalten danach individuelle Angebote von regionalen und deutschlandweiten Anbietern.

Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Mit einem vorhandenen Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zahlreiche Pflegehilfsmittel sowie die entsprechenden Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung z.B. für einen Badumbau und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Treppenlift oder einem Hausnotruf.

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Mit diesen Krankenfahrstuhl Kosten müssen Sie rechnen

Die Kosten für einen Krankenfahrstuhl sind von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Motorisierung aber auch der Ausstattung. Deswegen ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld darüber im Klaren zu werden, welche Anforderungen an den Krankenfahrstuhl gestellt werden.

Die günstigsten Modelle, die auch hervorragende Einsteigermodelle sind, gibt es bereits ab 1.000 Euro. Hier muss man jedoch in puncto Ausstattung und Komfort Abstriche machen. In der folgenden Übersicht finden Sie die gängigsten Modelle.

Was kostet ein Krankenfahrstuhl? Mit diesen Preisen müssen Sie rechnen
Krankenfahrstuhl Geschwindigkeit Reichweite Kosten Neu Kosten Gebraucht
Faltbare Modellebis 6 km/hbis 30 km1.300 - 3.500 €900 - 2.400 €
Kompaktmodellebis 6 km/hbis 30 km1.000 - 2.000 €500 - 2.000 €
Standardmodelle6 - 15 km/hbis 70 km1.500 - 6.000 €1.000 - 5.000 €
Kabinenfahrzeuge6 - 15 km/hbis 60 km8.000 - 12.000 €3.000 - 10.000 €
Geländetaugliche Modelle10 - 15 km/hbis 70 km3.000 - 6.000 €2.500 - 5.000 €
Schwerlast Modelle6 bis 20 km/hbis 60 km3.300 - 7.000 €2.000 - 2.500 €

Bei der Anschaffung eines Krankenfahrstuhls kommen zu diesen Kosten jedoch noch weitere hinzu, nämlich die Unterhaltskosten wie Strom, Wartung und eine mögliche Haftpflichtversicherung bei Krankenfahrstühlen über 6 km/h. Womit Sie kalkulieren müssen, haben wir in folgendem Beitrag zusammengefasst: Elektromobil Preise.

Hinweis: Prüfen Sie auch Ihre Hausratversicherung. Zahlt diese im Falle eines Diebstahls? Es lohnt sich, diesen Schutz in die Hausratversicherung einzuschließen.

Kostenfaktoren für einen Krankenfahrstuhl im Überblick:

  • Modell: Kompakt-, Standard-, Spezialmodell oder Kabinenfahrzeug
  • Reichweite: Radius des Krankenfahrstuhls / Batterien
  • Geschwindigkeit: 6 bis 15 km/h
  • Ausstattung: einfache oder komfortable Ausstattung
  • Zubehör: Körbe etc. (Mehr zum Thema: Elektromobil Zubehör)

Definieren Sie vor der Anschaffung genau, welche Anforderungen Sie an den Krankenfahrstuhl haben, insbesondere in Hinblick auf die Reichweite sowie Geschwindigkeit und Ausstattung. Unser Tipp: Wählen Sie die kleinste Größe für Ihre Bedürfnisse und achten Sie bei der Anschaffung auf die Qualität des Fahrzeugs, damit Sie lange Freude daran haben. Speziell bei der Leistung und Reichweite der Akkus sollten Sie keine Abstriche machen und ggf. auch mehr Geld ausgeben. Es muss nicht immer ein neuer Krankenfahrstuhl sein, auch gebrauchte Modelle oder Leasing stellen ggf. eine Alternative zum Neukauf dar.

Einmal alle zwei Jahre, idealerweise jedoch einmal pro Jahr sollten Sie Ihren Krankenfahrstuhl vom Fachhändler warten lassen. Dieser prüft nicht nur Verschleißteile und ersetzt diese, sondern auch sicherheitsrelevante Aspekte wie Beleuchtung und Batterien. Bei regelmäßiger Wartung haben Sie lange Freude an Ihrem Krankenfahrstuhl.

Krankenfahrstuhl von der Krankenkasse: Zuschüsse sichern

Krankenfahrstühle sind anerkannte Hilfsmittel und werden wie ein Elektrorollstuhl/Behindertenfahrzeug von der Krankenkasse bezuschusst bzw. werden die Kosten auch gänzlich übernommen. Dies gilt auch für die Unterhaltskosten sowie benötigtes Zubehör und einen praktischen mobilen Hausnotruf.

Voraussetzung dafür ist eine Verordnung vom Arzt, die den Krankenfahrstuhl als für den Patienten notwendiges Hilfsmittel ausweist. Mit der Bescheinigung des Arztes können Sie sich im Fachgeschäft beraten lassen und das passende Modell auswählen.

Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Krankenfahrstuhl über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Denn nur mit dieser ist der Krankenfahrstuhl auch förderfähig!

Wichtig: Krankenkassen tragen lediglich die Kosten für einen Krankenfahrstuhl bis 6 km/h.

Teilen Sie Ihrem Arzt die Hilfsmittelnummer sowie die konkrete Bezeichnung des gewünschten Krankenfahrstuhls mit. Diese müssen auf der Verordnung eingetragen werden, mit welcher Sie den Antrag dann bei Ihrer zuständigen Kranken-/Pflegekasse stellen können.

Der Elektro-Krankenfahrstuhl ist wohl besser bekannt unter dem Namen Elektromobil und in verschiedenen Modellen verfügbar. © CoolGirl – stock.adobe.com

Bitte bedenken Sie jedoch, dass jede Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Krankenfahrstuhl anders handhabt. Es liegt immer im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob die Bewilligung gelingt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Tipp: Je besser Ihr Arzt die Notwendigkeit für einen Krankenfahrstuhl begründet, desto höher sind die Chancen, Zuschüsse zu erhalten. Hier empfiehlt es sich auch Bescheinigungen von anderen Stellen wie Therapeuten oder Fachärzten einzuholen.

Damit der Arzt eine Verordnung für einen Krankenfahrstuhl ausstellen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Gehfähigkeit der betroffenen Person ist so eingeschränkt, dass Alltagsgeschäfte nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können. Andere Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein handbetriebener Rollstuhl sind jedoch nicht ausreichend, um die Einschränkung zu beheben. Ferner muss eine Restgehfähigkeit beim Betroffenen noch vorhanden sein und er muss über die geistigen Fähigkeiten verfügen, einen Krankenfahrstuhl selbstständig zu bedienen. Zusätzlich gilt, dass eine geeignete Unterstellmöglichkeit für den Krankenfahrstuhl vorhanden sein muss.

Gut zu wissen: Personen mit Einschränkungen haben auch im Mietobjekt einen Anspruch auf Unterbringung des Krankenfahrstuhls im Hausflur. Voraussetzung dafür ist, dass keine Flucht- oder Rettungswege versperrt werden. Ferner besteht Anspruch auf eine Lade-Steckdose im Flur. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen müssen jedoch vom Betroffenen selbst übernommen werden.

Wie die Beantragung der Zuschüsse erfolgt, worauf Sie achten sollten und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein sollten, lesen Sie in unserem umfangreichen Beitrag: Elektromobil und Krankenkasse.

Weitere Möglichkeiten: Krankenfahrstuhl mieten, gebraucht oder leasen

Nicht immer kommt die Neuanschaffung eines Krankenfahrstuhls in Betracht und gerade in den Fällen, in welchen die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gelingt, gibt es einige Alternativen:

  • Eine besonders günstige Möglichkeit ist ein gebrauchtes Seniorenmobil. Diese sind von der Qualität keineswegs schlechter, da sie vor einem erneuten Einsatz noch einmal gründlich geprüft und generalüberholt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Elektromobil gebraucht.
  • Sie benötigen den Krankenfahrstuhl nur für einen begrenzten Zeitraum? Dann sollten Sie über eine Anmietung nachdenken. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen sowie weitere nützliche Informationen gibt der folgende Artikel: Elektromobil mieten.
  • Ebenso gibt es auch die Möglichkeit, einen Krankenfahrstuhl zu leasen. Dabei erhalten Sie ein neues Fahrzeug, welches Sie sich individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen können. Der Krankenfahrstuhl wird Ihnen für einen festen Zeitraum, etwa 12, 24 oder 36 Monate zur Verfügung gestellt und Sie zahlen eine monatliche Leasingrate.
  • Führerschein & Co.: Vorgaben des Gesetzgebers

    Vor dem 1. September 2002 galten Gefährte, die mit Benzin betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h aufwiesen, als Krankenfahrstühle. Dies ist heute jedoch nicht mehr zulässig!

    Ist ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug?

    Seit 2002 regelt der Gesetzgeber klar, dass es sich bei einem Krankenfahrstuhl um ein Gefährt bzw. Kfz handelt, welches über einen Elektroantrieb, nur einen Sitz sowie eine Leermasse unter 300 Kilogramm verfügt. Ferner ist die Breite des Krankenfahrstuhls auf maximal 110 cm sowie ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 500 Kilogramm begrenzt.

    Wichtig: Entsprechend der Bauart ist ein Krankenfahrstuhl auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h begrenzt und durch den Gebrauch für Personen bestimmt, die körperlich eingeschränkt sind.
    Vor 2002 galten auch Fahrzeuge, die mit Benzin betrieben wurden und bis 25 km/h schnell waren als Krankenfahrstühle. © Pascal Huot – stock.adobe.com

    Im Sinne dieser Regelung wird für das Führen eines Krankenfahrstuhls deshalb kein Führerschein benötigt. Auch die früher übliche Prüfbescheinigung oder aber das Vorhandensein eines Behindertenausweises ist nicht notwendig.

    Hinweis: Für das Führen eines Krankenfahrstuhls bis 15 km/h gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Elektromobile, die eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreiten, können auch von jüngeren Personen mit Einschränkungen gefahren werden.

    Krankenfahrstuhl Versicherung: Müssen Krankenfahrstühle versichert werden?

    Ob Sie Ihren Krankenfahrstuhl versichern müssen, ist von der Höchstgeschwindigkeit abhängig, über die das Gefährt verfügt.

    • Krankenfahrstühle mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h müssen nicht versichert werden.
    • Für Krankenfahrstühle über 6 km/h besteht eine Versicherungspflicht ähnlich wie bei Rollern/ Mofas (vgl. dazu auch § 1 Pflichtversicherungsgesetz). Der Halter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die im Falle eines durch den Fahrer verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Entsprechend müssen diese Krankenfahrstühle ein Versicherungskennzeichen führen.

    Weitere Vorgaben, die der Gesetzgeber macht:

    • Krankenfahrstühle dürfen im Schritttempo auf Gehwegen sowie in der Fußgängerzone fahren. Wie Fußgänger haben sie an Fußgängerüberwegen Vorrang.
    • Bei einer Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h sind Krankenfahrstühle auch auf Landstraßen sowie Radwegen zulässig.
    • Krankenfahrstühle sind nicht TÜV-pflichtig.
    • Die allgemeinen Straßenverkehrsvorgaben müssen eingehalten werden. Das heißt, Geschwindigkeit und Fahrverhalten sollten an den Verkehr und die Fahrbahnbedingungen angepasst werden.
    • Personen unter 15 Jahren dürfen Elektromobile bis maximal 10 km/h fahren. Dazu benötigen Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde und eine Geschwindigkeit von über 6 km/h darf nicht überschritten werden. Ab 15 Jahren sind Elektromobile bis 15 km/h erlaubt, für die auch Minderjährige keine Fahrerlaubnis benötigen.
    • Alle Elektromobile über 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis. Diese besteht aus einem TÜV-Gutachten und einem Vermerk der lokalen Straßenverkehrsbehörde mit Stempel. Alternativ ist auch eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) möglich, die direkt vom Hersteller mitgeliefert wird und keinen Stempel der Zulassungsstelle benötigt.
    • Es besteht keine Helm- oder Gurttragepflicht für die Nutzer von Krankenfahrstühlen.
    • Krankenfahrstühle dürfen auch im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden, müssen dafür aber einige Voraussetzungen erfüllen: Der Betroffene muss schwerbehindert mit Merkzeichen G oder AG sein und das Elektromobil muss über ein Piktogramm vom Hersteller verfügen, welches es als sicher transportabel ausweist.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Krankenfahrstuhl

    Was kostet ein Krankenfahrstuhl?

    Ein Krankenfahrstuhl kostet je nach Modell, Geschwindigkeit und Reichweite zwischen 1.000 Euro und 6.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Strom, Reparatur, Wartung und Versicherung.

    Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

    Ein Krankenfahrstuhl darf mit Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Ab einer Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h und in Ermangelung sinnvoller Alternativen dürfen Krankenfahrstühle auf Landstraßen und Radwegen fahren.

    Wer darf mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

    Ein Krankenfahrstuhl darf bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ohne Führerschein gefahren werden. Das Mindestalter für Krankenfahrstühle bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit beträgt 15 Jahre.

    Wie schnell darf ein Krankenfahrstuhl fahren?

    Ein Krankenfahrstuhl darf laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit. Ab einer Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h und in Ermangelung sinnvoller Alternativen dürfen Krankenfahrstühle auf Landstraßen und Radwegen fahren.

    Ist ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug?

    Motorisierter Krankenfahrstühle sind einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg, einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm.